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Allgemeine


                                                                                                                                 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



      1. Allgemeines                                       Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen   derungen für Rechnung von W.SCHILLIG outdoor im eigenen Namen einzuziehen.
      Für die gesamte Geschäftsverbindung mit unserem Kunden sind allein diese Allge-  Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über,   Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
      meinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Ge-  an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und W.SCHILLIG outdoor dies dem   Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
      schäftsverbindungen,  ohne  dass  es  einer  erneuten  ausdrücklichen  Einbeziehung   Kunden angezeigt hat.   Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von
      bedarf.  Etwa  entgegenstehende  Einkaufsbedingungen  oder  andere  Geschäftsbe-  Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk verpackt und   W.SCHILLIG outdoor hinweisen und W.SCHILLIG outdoor unverzüglich benachrich-
      dingungen unseres Kunden werden nicht durch unser Schweigen oder unsere Liefe-  unverzollt bei grenzüberschreitendem Verkehr. Lagerkosten nach Gefahrübergang   tigen. Kosten und Schäden hieraus ersetzt der Kunde. Bei Pflichtverletzungen des
      rung Vertragsinhalt. Wir widersprechen hiermit der Geltung derartiger Bedingungen.  trägt der Kunde.       Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist W.SCHILLIG outdoor auch ohne Frist-
                                                           Bei Lagerung durch W.SCHILLIG outdoor betragen die Kosten 0,25 % des Rech-  setzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder
      2. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung               nungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände  pro abgelaufene Woche. Die   vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Heraus-
      Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig, soweit nicht ein anderes Zah-  Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben   gabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung des Auftrag-
      lungsziel vereinbart ist. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von W.SCHILLIG   vorbehalten.             nehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
      outdoor 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat und   Sofern die Auslieferung der Ware an den Kunden nicht vereinbart ist, behält sich
      schuldet, dann den gesetzlichen Verzugszins.          W.SCHILLIG outdoor bei Versendung der Ware vor, diese grundsätzlich im Ver-  6. Haftungsbeschränkung und Voraussetzung für Mängelansprüche
      Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend   sendungsfall  nicht  zu  versichern.  Auf  ausdrücklichen  Wunsch  des  Kunden  prüft    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der verein-
      zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag   W.SCHILLIG outdoor die Möglichkeit, die Sendung auf Kosten des Kunden gegen   barten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbar-
      in  einem  angemessenen  Verhältnis  zu  dem  Wert  der  –  mit  Mängeln  behafte-  versicherbare Risiken zu versichern, wobei sich W.SCHILLIG outdoor vorbehält, eine   keit. Insbesondere stellen bei Lederbezügen übliche Unterschiede der Oberflächen-
      ten - Lieferung steht. Darüber hinaus  ist eine Aufrechnung einer Forderung von    Versicherung der Sendung abzulehnen.  struktur keinen Mangel dar.
      W. SCHILLIG outdoor oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes                                  Mängelansprüche bestehen weiter nur, wenn erkennbare Mängel vor Besitzüber-
      gegen eine Forderung von W.SCHILLIG outdoor ausgeschlossen, es sei denn, diese   5. Eigentumsvorbehalt     gang bzw. Auslieferung an den Endkunden schriftlich gerügt wurden. Jede Mängelrü-
      Gegenforderung ist von W.SCHILLIG outdoor anerkannt oder rechtskräftig gericht-  Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus   ge ist schriftlich vorzunehmen. Jede Rüge muss unverzüglich erhoben werden. Dies
      lich festgestellt.                                   Kontokorrent), die W.SCHILLIG outdoor aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden   bedeutet, dass die Rüge spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung
                                                           jetzt oder künftig zustehen, werden W.SCHILLIG outdoor die folgenden Sicherheiten  – in Übersee 30 Kalendertage – schriftlich bei W.SCHILLIG outdoor vorliegen muss.
      3. Liefertermin                                      gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von W.SCHILLIG outdoor freigegeben werden,   Die Erfüllung dieser Anzeigepflicht in Schriftform ist auch Voraussetzung für Ansprü-
      Von W.SCHILLIG outdoor in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferun-  soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.   che nach § 478 BGB.
      gen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrück-  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Ei-  Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall
      lich zwischen dem Kunden und W.SCHILLIG outdoor eine feste Frist oder ein   gentum  von W.SCHILLIG outdoor. Verarbeitung  oder Umbildung erfolgt stets  für   W.SCHILLIG outdoor zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Kunde das Recht,
      fester Termin vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen   W.SCHILLIG outdoor als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für W.SCHILLIG out-  zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Scha-
      sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den   door. Erlischt das (Mit-)eigentum von W.SCHILLIG outdoor durch Verbindung, so   denersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein
      Spediteur,  Frachtführer  oder  sonst  mit  dem  Transport  beauftragten  Dritten.     wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)eigentum von W.SCHILLIG outdoor an   Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gege-
      W.SCHILLIG outdoor kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug – vom Kunden eine   der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (zum Rechnungswert) auf W.SCHILLIG   ben.
      Verlängerung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitpunkt verlangen, in   outdoor übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)eigentum von W.SCHILLIG outdoor   Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der
      dem der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen W.SCHILLIG outdoor gegenüber   unentgeltlich. Ware, an der W.SCHILLIG outdoor (Mit-)eigentum zusteht, wird im Fol-  Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistun-
      nicht nachkommt.                                     genden als Vorbehaltsware bezeichnet.                 gen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht werden.
                                                           Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsver-  W.SCHILLIG outdoor haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
      4. Versand und Gefahrenübergang                      kehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Bezahlung der Rech-  nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet W.SCHILLIG outdoor nur
      Die  Versandart  und  die  Verpackung  unterstehen  dem  pflichtgemäßen  Er-  nung in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.   nach dem Produkthaftungsgesetz bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
      messen von W.SCHILLIG outdoor. Die Gefahr geht spätestens mit der Über-  Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, Scha-  Gesundheit  oder  wegen  schuldhafter  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten.
      gabe des Liefergegenstandes, wobei der Beginn des Verladevorgangs maß-  denersatzanspruch gegen Dritte wegen unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbe-  Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
      geblich ist, an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur  Ausführung der   haltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen   in allen Fällen grober Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
      Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Für Beschädigung und Ver-  aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang   Schaden begrenzt.
      luste während des Transports übernimmt W.SCHILLIG outdoor, soweit W.SCHILLIG    an W.SCHILLIG outdoor ab.   Eine  Haftung  für  Schäden  an  Rechtsgütern  des  Kunden,  entgangenem  Gewinn.
      outdoor weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, keine Haftung.   W.SCHILLIG  outdoor  ermächtigt  den  Kunden  widerruflich,  die  abgetretenen  For-  Vertragsstrafen und anderen Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nur

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