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Für Farbenfrohe
JACQUARD-FLACHGEWEBE D65
Merkmale: Pillingverhalten: gut Textilien sind von jeglichen Hersteller-Garantieansprüchen ausge- SK 110
Rohleder Q2-Stoff, 5 Jahre Herstellergarantie auf alle Gebrauchs- Brennbarkeit: EN 1021-1 nommen. Es handelt sich hierbei keineswegs um einen Mangel am
und Pflegeeigenschaften auf den Bezugsstoff, pflegeleicht, ohne Kälteresistenz: bis -10°C Bezugsstoff, sondern um einen Fehler am Bekleidungstextil, der im
chemische Ausrüstung, sehr strapazierfähig, schnelltrocknend, Bekleidungshaus reklamiert werden muss. Es gilt hier das Verur-
kann zum Entfernen von Fremdfarbstoffen mit Chlorbleichlösung Warentypische Eigenschaften: sacherprinzip.
behandelt werden, outdoorgeeignet. Nachhaltig, umwelt- und Jedes Flachgewebe wird im Gebrauch aufrauen. Schlingenzüge
körperverträglich nach DIN EN ISO/IEC 17050-1. sind beim Verhaken mit spitzen Gegenständen oder Klettband zu Für den Erhalt der Herstellergarantie auf alle Gebrauchs- und
Scheuertouren: erwarten. Pflegeeigenschaften auf den Bezugsstoff gilt es zu beachten, dass
20.000 nach RAL GZ 430 für Verarbeitung auf Polstermöbeln keine Imprägnierung, Versiegelung oder ein Fleckschutz im Nach-
Zusammensetzung: 66 % Polyester, 34 % Polyacryl Achtung: Helle Farben zeigen Verschmutzungen und Jeansabrieb hinein aufgetragen werden.
Scheuerbeständigkeit: gut auf dem Stoff schneller und deutlicher als dunkle Farben.
Farb-/Lichtechtheit: gut (DIN EN ISO 105-B02) Struktur- und Farbabweichungen vorbehalten! Anfärbungen durch
D65/43 nature D65/85 lilac D65/99 black-orange
Besonderheiten:
Diese Artikel sind nicht wasserabweisend, sondern atmungsaktiv und bilden zusammen mit der da-
runter liegenden, wasserdichten Membran eine funktionale Einheit. Diese Artikel sind aufgrund ihrer
Zusammensetzung und Prüfwerte sowohl im In- als auch im Outdoor-Bereich einsetzbar. Großer Plus-
punkt: Sie können Ihre In- und Outdoor-Möbel komplett aufeinander abstimmen!
Stofffarben lassen sich im Druck nur annähernd darstellen. Farbabweichungen sind druckbedingt und kein Beanstandungsgrund.
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